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AGB

Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZVEI.

ZVEI Bestimmungen

QM

Im Rahmen unserer Bemühungen, die Zufriedenheit unserer Kunden ständig zu erhöhen, haben wir unser Qualitätsmanagement-System nach den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2000 orientiert.

 

GRS-Batterien

Beachten Sie bitte die BatterieRichtlinien des Gemeinsamen Rücknahme Systems.

Batterierichtlinien

Haftung

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert:
“Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Website und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unsere Website angebrachten Links.” Verwendete Warenzeichen, Fotografien und Logos sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Fehlende Kennzeichnung berechtigt nicht zu der Annahme, daß die Zeichen frei seien.

Judikative

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwalts zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoss gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.